Ihr Partner für  Leckortung, Feuchtemessung und technische Trocknung
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.2. Zur Erbringung unserer Leistung dürfen wir auch Unteraufträge an qualifizierte Fachfirmen vergeben. Alle zu erbringenden, jedoch nicht in unserem Leistungsverzeichnis erfassten Leistungen werden nach Marktüblichen Honoraren abgerechnet.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie basieren auf dem erkennbaren Zustand der Sache zum Zeitpunkt der Besichtigung. An die hier genannten Preise halten wir uns sechs Wochen gebunden.

2.2 Sollte während der Trocknungsmaßnahme ein weiterer Wasserschaden eintreten, so sind die hieraus erforderlichen Maßnahmen neu abzustimmen.

3. Preise

3.1 Die Preise verstehen sich immer zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2 Unsere Preise basieren auf dem Leistungs- und Preisverzeichnis in der z.Z. der Auftragserteilung geltenden Fassung. Dieses Verzeichnis kann jederzeit in unseren Geschäftsräumen oder vor Ort eingesehen werden.

3.3 Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so haben wir Anspruch auf besondere Vergütung, die sich nach dem geltenden Leistungs- und Berechnungsverzeichnis bestimmt.

3.4 Im Bereich Leckageortungen arbeiten wir ausschließlich mit Pauschalsätzen, die wir auch bei eventuellen Auseinandersetzungen nicht spezifizieren. Bei zeitlichem Mehraufwand wird jede zusätzliche Stunde nach Aufwand abgerechnet.

3.5 Die Einsatzzeit von Personal und Messtechnik beginnt und endet am jeweiligen Objekt. 

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Der Rechnungsbetrag ist rein netto ohne jeden Abzug binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.

4.2 Alle unsere Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn die Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund nicht eingehalten werden oder uns nach dem Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt wird. Wir sind dann berechtigt, unsere Arbeiten einzustellen. Bis dahin von uns erbrachte Leistungen sind nach Rechnungsstellung sofort zu bezahlen.

4.3 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder zur Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden.

5. Leckageortung

5.1 Unsere Leistungen führen wir entsprechend den anerkannten Regeln der Technik sach- und fachgerecht aus, ohne dass wir für die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes oder - gerade wegen der von uns eingesetzten zerstörungsfreien Messtechnik - für einen 100%-gen Ortungserfolg garantieren können. Aus diesem Grund ist die Vergütung nicht erfolgsabhängig.

5.2 Sollte sich durch Korrosion, Verschließung durch Schmutzpartikel oder andere Umstände eine Leckage vorübergehend zugesetzt haben und damit eine Leckortung nicht durchführbar sein ohne, dass der Termin vor Ort abgesagt wurde, wird der normale Pauschalsatz fällig.

5.3 Sollten mehrere Leckagen vorhanden sein, kann unter Umständen je Untersuchung nur eine Leckage geortet werden, da z.B. bei der Korrelation das Messgerät nur die größte Austrittstelle anzeigt. Somit kann nur die größte Leckage in einem Messvorgang geortet werden. Die außerdem vorhandenen Leckagen können nach Reparatur der jeweils vorher gefundenen Stellen geortet werden, was gesondert zu vergüten ist

6. Aufgaben des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass unsere Mitarbeiter zu den vereinbarten Arbeitszeiten freien Zugang zum Arbeitsplatz vor Ort haben. Strom und Wasser werden vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt.

6.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns rechtzeitig über die in seinem Betrieb geltenden Unfallverhütungs-, Arbeitsschutz- und Umweltschutzvorschriften zu unterrichten. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, uns auf branchenspezifische Sicherheitsvorschriften sowie technische Besonderheiten der zu sanierenden anlagen ausdrücklich hinzuweisen.

6.3 Der Auftraggeber / Abnehmer hat die ihm überlassenen Gegenstände / Geräte pfleglich zu behandeln, die Bedienungsvorschriften einzuhalten und die Anweisungen unserer Monteure zu beachten. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch Verletzung dieser Verpflichtung an seinem Vermögen, dem Vermögen dritter Personen oder unserem Eigentum entstehen.

6.4 Der Auftraggeber / Abnehmer ist verpflichtet, von der Überlassung des Gerätes bis zur dessen Rückgabe alle Maßnahmen zu ergreifen, um ein Abhandenkommen bzw. den Diebstahl des Gerätes oder seine Beschädigung zu vermeiden.

7. Gewährleistung

7.1 Alle Leistungen werden mit Sorgfalt, Sachkenntnis und dem Stand der Technik entsprechenden Geräten durchgeführt. Wir übernehmen jedoch keine Gewährleistung eines zeitlich definierten Trocknungserfolgs.

7.2 Für nicht erkennbare oder festzustellende Baumängel kann keine Gewährleistung übernommen werden.

8. Haftung

8.1 Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass wir für bei den vorgesehenen Messungen und Austrocknungsmaßnahmen eventuell auftretende typische, nicht vermeidbare Schäden keine Haftung übernehmen bzw. dass deren Reparatur nicht zu unseren Lasten geht.

8.2 Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, unserer gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder Zusicherungen betreffen, die den Auftraggeber auch gegen untypische Schadenrisiken absichern sollen. Im Falle leichter Fahrlässigkeit besteht eine entsprechend auf den vorhersehbaren Schaden begrenzte Haftung nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind oder ein Fall des Leistungsverzuges oder von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung vorliegt. In allen übrigen Fällen leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und uns ist Deggendorf.

9.2 Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl verbindlich.


Plattling, Feb. 2017